• Büro - Mitarbeiter klatschen sich ab

    Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter

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Einfach unersetzlich: Arbeitskraft, Gesundheit, Ruhestand

Unser betriebliches Gesamtversorgungssystem als innovatives Vergütungsinstrument stärkt Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Sie entscheiden über den Durchführungsweg und in welchem Umfang Sie Ihre Mitarbeiter unterstützen.

Wählen Sie flexibel zwischen verschiedenen Vorsorgeleistungen aus, um Ihre Belegschaft zu begeistern:

Zeitwertkonten

Ersetzen Sie Altersteilzeit-Modelle oder schaffen Sie Mitarbeitern mehr Möglichkeiten, beispielsweise für betriebliche Fort- und Weiterbildung. Von einer ausgewogenen Work-Life-Balance profitiert nicht nur Ihre Belegschaft.

Durchführungswege

Als Arbeitgeber haben Sie die Option die Versorgungsleistungen selbst aus Ihrem Betriebsvermögen zu erbringen (Pensionszusage) oder Sie beauftragen einen externen Versorgungsträger (Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds). Unser Expertenteam berät Sie, welcher Durchführungsweg nach Ihren Wünschen am besten geeignet ist.

Das Wichtigste in Kürze:

Die gesetzliche Grundlage in der betrieblichen Altersvorsorge ist unter anderem das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches in den letzten Jahren umfassend reformiert wurde, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver für Sie und Ihre Mitarbeiter zu gestalten.

  • Seit dem 01.01.2019: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % bei Neuverträgen
  • Seit dem 01.01.2022: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % für alle bestehenden Verträge

Sie wollen als Arbeitgeber attraktiv sein? Dann empfehlen wir Ihnen sich vom Markt abzuheben.

Beispielsweise können Sie Ihren Mitarbeitern 20 % Arbeitgeberzuschuss gewähren oder Ihre Vorsorgeleistungen mit unserem umfangreichen Leistungsspektrum erweitern.