Direktversicherung - der flexible Klassiker

Die Direktversicherung ähnelt dem Prinzip einer privaten Rentenversicherung. Monatlich werden Beiträge einbezahlt und zum Rentenbeginn erfolgt die Zahlung einer monatlichen Rente oder die Auszahlung in einem Betrag. 

Das Highlight bei der Direktversicherung ist jedoch, dass die Beiträge durch Sie als Arbeitgeber direkt und ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) vom Bruttogehalt abgezogen werden. Der monatliche Nettoaufwand für die Mitarbeiter liegt so, je nach Einkommen, sogar häufig nur bei der Hälfte des tatsächlichen Beitrages. Zudem sparen auch Sie als Arbeitgeber hierdurch Sozialabgaben, welche Sie dann in Form eines Arbeitgeberzuschusses an Ihre Belegschaft weitergeben. Stocken Sie diesen Betrag dann noch durch einen freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss auf, erhöht das die positive Außenwirkung für Sie als attraktiven Arbeitgeber weiter. 

Ihre Mitarbeiter haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist der einfachste und flexibelste Weg. Der zugrundeliegende Versicherungsvertrag kann bei Bedarf auch an sich ändernde Lebensverhältnisse der Mitarbeiter angepasst werden. Egal ob Krankheit oder Elternzeit, eine Pausierung oder Reduzierung der Beitragszahlung ist ohne großen Aufwand möglich.

                                      

Pensionszusage - die steueroptimierte Altersvorsorge
für den besonderen Anlass

Sie wird häufig auch Direktzusage genannt, da Sie mit Ihrem Arbeitnehmer eine Vereinbarung treffen, in welcher Sie eine Zusage über eine gewisse Leistung für den Ruhestand, oder aber auch für dessen Hinterbliebene im Todesfall zusagen.

Die Finanzierung der zugesagten Leistung erfolgt aus betrieblichen Mitteln. Zudem kann der Arbeitnehmer sich hieran beteiligen. Sie sind dafür verantwortlich, dass im Leistungsfall ein entsprechendes Guthaben zur Verfügung steht. Zur Sicherheit empfehlen wir Ihnen dies über einen Versicherungsvertrag rückzudecken.

                             

Pensionskasse - rechtlich selbstständiger Versorgungsträger  

Häufig schließen sich hier mehrere Unternehmen zusammen. Der Unterschied: Der Mitarbeiter wird selbst Mitglied der Versorgungseinrichtung. Sie als Arbeitgeber übernehmen die Beitragszahlung, woran sich der Mitarbeiter beteiligen kann. Zum Renteneintritt bzw. bei Tod wird die vereinbarte Versicherungsleistung an den Mitarbeiter ausbezahlt.

                         

Pensionsfonds - das Instrument, um Ihre Bilanz zu entlasten  

Bei dieser Variante erfolgt die Beitragszahlung durch Sie als Arbeitgeber. Ihre Mitarbeiter können sich daran beteiligen. Das angesammelte Kapital kann nahezu frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die spätere Leistung hängt somit von der erzielten Rendite ab. Im Versorgungsfall erfolgt eine monatliche Rentenzahlung an Ihre Arbeitnehmer.

Und das alles ist bilanzneutral!

                        

Unterstützungskasse - vor allem für höhere Einkommen die optimale Lösung  

Im Vergleich zum Klassiker, der Direktversicherung, eignet sie sich vor allem für Personen mit höherem Einkommen, um Ihren Lebensstandard auch im Alter aufrecht zu erhalten. Der Vorteil, die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Ebenfalls, wie bei der Direktversicherung, erfolgt eine Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Die Beitragszahlung erfolgt direkt vom Bruttogehalt Ihrer Mitarbeiter. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit den Beitrag durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe Ihres Wunschbetrages aufzustocken.
Sie treffen eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitern und sagen ihnen eine vereinbarte Leistung beziehungsweise den Beitrag zu. 

Sie werden Mitglied bei unserem Partner, der ÖBAV Unterstützungskasse. Zur Absicherung der zugesagten Leistung wird hier im Hintergrund eine Versicherung abgeschlossen. Zum Ende der vereinbarten Laufzeit wird eine monatliche Rente oder Kapitalauszahlung getätigt.