Das Wichtigste in Kürze:
Die gesetzliche Grundlage in der betrieblichen Altersvorsorge ist unter anderem das Betriebsrentenstärkungsgesetz, welches in den letzten Jahren umfassend reformiert wurde, um die betriebliche Altersvorsorge attraktiver für Sie und Ihre Mitarbeiter zu gestalten.
- Seit dem 01.01.2019: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % bei Neuverträgen
- Seit dem 01.01.2022: Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % für alle bestehenden Verträge
Sie wollen als Arbeitgeber attraktiv sein? Dann empfehlen wir Ihnen sich vom Markt abzuheben.
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