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    Betriebliche Altersvorsorge für den kommunalen und öffentlichen Dienst

Betriebliche Altersvorsorge für den kommunalen und öffentlichen Dienst

Frau im Büro

Das exklusive Angebot für Beschäftigte im kommunalen und öffentlichen Dienst

  • Landschaftsgärtner

  • Nahverkehr

  • Gesundheitswesen

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Nicht nur die freie Wirtschaft, sondern auch der kommunale und öffentliche Dienst ist vom Fachkräftemangel betroffen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und aktiv Mitarbeiterfindung und -bindung betreiben.

Rund 2,5 Millionen Beschäftigte arbeiten im kommunalen und öffentlichen Dienst und leisten einen zentralen Beitrag für unsere Gesellschaft sowie die Lebensqualität in Deutschland. Viele von ihnen wissen allerdings nicht, dass auch sie einen Fehlbetrag für den Ruhestand haben – trotz Absicherung durch die Zusatzversorgungskasse.

Dabei hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz einige Anreize geschaffen, mit einer Betriebsrente zusätzlich für das Alter vorzusorgen. So können Beschäftigte im kommunalen und öffentlichen Dienst mehr Geld für ihren Ruhestand erzielen. Das Beste daran ist, Sie sparen beträchtliche Summen bei Steuern und Sozialabgaben.

Prognose - Rentenentwicklung eines Beschäftigten im kommunalen und öffentlichen Dienst

Illustration Kaufkraftverlust

 

Damit Ihre Beschäftigten später in ein prall gefülltes Glas für den Ruhestand schauen, unterstützen Sie diese mit dem zusätzlichen Angebot der Sparkassen-Kommunalrente!

Wir als Sparkassen-Finanzgruppe haben unser Angebot speziell für die kommunalen und öffentlichen Arbeitgeber ausgebaut. Die Sparkassen-Kommunalrente ist die betriebliche Altersvorsorge für den kommunalen und öffentlichen Dienst. Mit der Sparkassen-Kommunalrente bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Zusatzversorgungskasse. Noch attraktiver wird es, wenn Sie als Arbeitgeber sich beteiligen.

Zur Sparkassen-Kommunalrente

Ihre Vorteile:

  • Erfüllung tarifvertraglicher Anforderungen
  • Anreize für die Entgeltumwandlung der Beschäftigten
  • Abfedern des sinkenden Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rente
  • Bindung und Gewinnung von Beschäftigten
  • Sonderkonditionen ab der 1. Person
  • In der Regel einfache Antragsabwicklung
  • Gegebenenfalls Einsparung von Sozialabgaben
  • Geringer Verwaltungsaufwand durch einfache, digitale Prozesse