bav_02-2024

7 Erster Schritt: Klärung des Sozialversicherungs-Status Eine bedarfsorientierte Altersversorgung zu gestalten, kann aufwendiger sein als vielleicht vermutet. Die wohl größte Hürde stellt dabei die Bestimmung des Versorgungsbedarfs zu Rentenbeginn dar. Eine Empfehlung hier ist, sich am aktuellen Einkommen zu orientieren und die Altersversorgung sukzessive mitwachsen zu lassen. Über die bAV kann eine Versorgungslücke nur dann geschlossen werden, wenn der GGF ein Bild von seiner bestehenden Altersversorgung – möglicherweise auch aus anderen Versorgungssystemen – kennt. Neben privaten Versicherungsverträgen spielt hier die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eine große Rolle. Hat der GGF bereits Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben? Ist er möglicherweise noch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung? In eindeutigen Fällen kann man die Versicherungspflicht mit einiger Sicherheit bejahen oder verneinen. So ist ein GGF, der mehrheitlich an der GmbH als Gesellschafter beteiligt ist, nicht versicherungspflichtig. Ein GGF, der nur eine Minderheitsbeteiligung hält und bei dem keine besonderen Umstände (z. B. Verwandtschaft mit anderen Gesellschaftern, Sperrminoritäten oder gesellschaftsrechtliche Besonderheiten) hinzutreten, ist dann versicherungspflichtig. Die große Bandbreite an Fällen, deren Beurteilung nicht eindeutig ist, ist jedoch groß. Dabei kann die Relevanz nicht überschätzt werden! Denn eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führt nicht nur zur Beitragspflicht und Erhöhung der späteren Altersrente, sie eröffnet auch Zugang zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Wer hingegen im Glauben an die Versicherungspflicht Beiträge zahlt, tatsächlich bei einer Prüfung (z. B. Im Leistungsfall) als nicht versicherungspflichtig eingestuft wird, der hat regelmäßig keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsleistungen trotz Beitragszahlungen. Vor dem Hintergrund empfiehlt sich in unklaren Fällen als erster Schritt die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Hierfür gibt es bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Verfahren über die sogenannte Clearing-Stelle. Die Prüfung der relevanten Verträge – um ein bestimmtes Ziel zu erreichen – und die Anfrage bei der Clearing-Stelle sollten von Experten im Rentenversicherungsrecht begleitet werden. Wieviel Rente ist nötig? Das Gehalt von GGFs liegt, zumindest nach einer gewissen Anlaufzeit, meist deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Zugleich besteht häufig gar keine oder nur eine geringe Absicherung über die Sozialversicherungsträger – wie oben bereits beschrieben. Aber selbst dann, wenn eine Versicherungspflicht besteht, beispielsweise auch in einem berufsständischen Versorgungswerk, bedeutet das häufig eine deutliche Diskrepanz zwischen vorhandener Versorgung und Bedarf. Insofern ist eine Bedarfsermittlung in der Regel der erste Schritt zur Entwicklung eines Absicherungskonzeptes. Dabei ist stets zu beachten: Die Rahmenbedingungen verändern sich im Laufe der Jahre, eine regelmäßige Überprüfung ist deshalb ebenso unerlässlich. Das aktuell erzielte Einkommen ist die erste Richtschnur für die Höhe der anzustrebenden Absicherung. Die zu erwartenden Kosten für die Aufrechterhaltung des gewünschten Lebensstandards sind ebenfalls zu beachten. Ebenso wie das aktuelle Gehalt ist die spätere Rente steuerpflichtig, weswegen man sich durchaus am Bruttoeinkommen orientieren sollte. Gelegentlich tritt an die Stelle der Absicherung des – wünschenswerten – Bedarfs auch der Ansatz, nur begrenzte Mittel in die Altersversorgung einzubringen, weil gerade in der Startphase des Unternehmens Geld typischerweise knapp ist. Für den ersten Schritt ist auch das ein denkbarer Ansatz; dabei sollte beachtet werden, dass ein Beitragsvolumen in Höhe von 20% der erzielten Bruttoeinkünfte hierbei möglichst nicht unterschritten werden sollte. Das entspricht in etwa dem Beitragsaufwand, den der Gesetzgeber auch für Angestellte vorgesehen hat und ist auch aus steuerlichen Gründen – dazu sogleich – eine gute Orientierung. bAVim Fokus I September 2024

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