bav_02-2024

29 bAVim Fokus I September 2024 eine Direktversicherung bietet neben der flexibleren Gestaltung der Beiträge nicht nur Vorteile bei den Erdienbarkeitsfristen. Wenn beispielsweise die Höhe der Vergütung eines GGFs nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Größenordnung erreicht hat, die nicht mehr überschritten werden kann, ohne die Angemessenheitsgrenzen zu übersteigen, ist die Entgeltumwandlung ein probates Mittel zur Ausgestaltung, da ja eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung nicht mehr möglich wäre. Vorsicht ist aber in den Fällen geboten, in denen der Beitrag in der gewünschten Höhe aus der Umwandlung von Einkommensteilen des GGFs gar nicht finanziert werden kann. Wird ein zu großer Teil des Einkommens umgewandelt, sieht die Finanzverwaltung das problematisch. Dasselbe gilt, wenn das Einkommen nur zu dem Zweck erhöht wird, damit der GGF daraus eine Entgeltumwandlung finanzieren kann. Das würde wohl als Gestaltungsmissbrauch gesehen und könnte dazu führen, dass die Versorgung steuerlich nicht anerkannt wird. Deneke: Warum sollten GGF zuerst die Möglichkeiten der bAV ausschöpfen, bevor sie sich anderen Anlagemöglichkeiten zuwenden? Zimmermann-Brase: Wenn es um Sicherheit und Kalkulierbarkeit geht, ist die bAV sicherlich eine besonders zuverlässige Form der Alterssicherung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzen aber das mögliche Beitragsvolumen. Es ist daher aus meiner Sicht ratsam, als GGF beim Aufbau seiner persönlichen Absicherung mit der bAV zu beginnen, sobald und soweit es zulässig ist. Bei finanziellen Schwierigkeiten zwischen der Einrichtung der Versorgung und dem planmäßigen Zugriff auf die Leistungen ist es immer möglich, einzugreifen und die Versorgung anzupassen. Zudem ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit praktisch nirgendwo sonst so günstig wie in der bAV. Wer in guten Jahren seine Versorgung noch ausbauen will, kann darüber hinaus gut die Basis-Rente nutzen, die über eine Steuerersparnis staatlich gefördert wird. Vielen Dank für das Gespräch! Steuerberaterin Martina Zimmermann-Brase Sie gründete vor nunmehr über 33 Jahren die Zimmermann-Brase + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB, die heute mit eigenen Büros am Stammsitz in Pfinztal und in Karlsruhe Neureut vertreten ist. Martina Zimmermann-Brase ist gleichzeitig Fachberaterin Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und betreut gemeinsam mit Steuerberaterin und Partnerin Yvonne Frank, Steuerberater und Partner Tobias Pfefferle sowie dem gesamten Team zahlreiche Unternehmensmandate. Besonders stolz ist das Team von Zimmermann-Brase + Partner auf die Auszeichnung „Beste Steuerberater 2024“ des renommierten Handelsblatts. Warum sollten GGF zuerst die Möglichkeiten der bAV ausschöpfen, bevor sie sich anderen Anlagemöglichkeiten zuwenden?

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