bav_02-2024

26 bAVim Fokus I September 2024 wesentlicher Knackpunkt die Frage, ob die Vergütungen und betrieblichen Vorsorgemaßnahmen einem Fremdvergleich standhalten. Sprich: Entsprechen die Vergütung, die Zusatzleistungen und etwa die Beiträge zur bAV des GGFs dem, was ein angestellter Geschäftsführer innerhalb der Branche ebenfalls erhalten würde? Um die Frage des Fremdvergleichs richtig zu beantworten, sind daher detaillierte Kenntnisse der Branchenusancen notwendig. Erschwerend kommt hinzu, dass das, was als angemessen angesehen wird, von Finanzbehörde zu Finanzbehörde und auch von Finanzgericht zu Finanzgericht unterschiedlich bewertet werden kann. Dies erhöht das Risiko von Nachforderungen und steuerlichen Korrekturen. Zum Glück hatten wir in unserer Praxis noch nie Diskussionen hinsichtlich des Fremdvergleichs. Eine weitere Herausforderung besteht darin, eine Versorgung zu schaffen, die sowohl steuerlich anerkannt wird als auch den finanziellen Bedürfnissen des GGFs entspricht, ohne dass dies als verdeckte Gewinnausschüttung oder unangemessene Bereicherung eingestuft wird. Insofern lassen sich manche Gestaltungen nicht sofort, sondern erst nach einer definierten Wartezeit, umsetzen. Strohbach: Viele GGF sehen das eigene Unternehmen als wesentliche Säule ihrer Alterssicherung. Ist das auch Ihre Erfahrung? Und welche Probleme ergeben sich daraus womöglich in der Praxis? Zimmermann-Brase: Wer auf die eigene Firma als Alterssicherung baut, bewegt sich unserer Erfahrung nach auf dünnem Eis. Zum einen überschätzen Inhaber meist völlig den Unternehmenswert, wenn es um die Nachfolge geht. Wenn man ehrlich ist, stellt sich die Frage, ob ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung auch in Zukunft noch gefragt ist. Branchen und Märkte verändern sich. Denken wir nur an die zunehmende Digitalisierung oder gar KI. Und dann bleibt stets die Frage, ob überhaupt ein Nachfolger gefunden werden kann. Zudem gilt es, die Braut rechtzeitig hübsch zu machen, also, das Unternehmen so aufzustellen, dass ein möglichst hoher Unternehmenswert erzielt werden kann. Fällt der Verkauf in eine konjunkturell schwierige Phase, beeinflusst das den Wert ebenfalls negativ. Für den Nachfolger stellt sich ferner die Frage, wie loyal die Mitarbeiter sind. Wenn die nach der Unternehmensübergabe den Betrieb verlassen, geht häufig viel Know-how verloren. Umsatz und Ertrag können dramatisch einbrechen. Deneke: Stellt sich der Verlass auf den Unternehmenswert als Absicherung nicht insbesondere im Falle der Berufsunfähigkeit als schwierig dar? Zimmermann-Brase: Auf jeden Fall. Denn der Unternehmenswert ist ja nicht sofort liquidierbar. Zudem reicht der in den seltensten Fällen aus, um den Lebensstandard abzusichern. Ferner ist der Verkauf in einer Krisensituation schwierig und meist mit Verlusten verbunden. Ohne klare und durchdachte Nachfolgeregelungen kann der plötzliche Ausfall eines GGF darüber hinaus zu erheblichen Problemen im Unternehmen führen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Der mögliche Ertrag aus dem Unternehmensverkauf ist ein mehr oder minder großes Zubrot zur Absicherung, kann aber niemals die langfristige eigengesteuerte Absicherung zur Altersvorsorge ersetzen. Strohbach: Bis zum Einsetzen der Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt war die Pensions- bzw. DirektViele GGF sehen das eigene Unternehmen als wesentliche Säule ihrer Alterssicherung. Ist das auch Ihre Erfahrung? Und welche Probleme ergeben sich daraus womöglich in der Praxis?

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