bav_02-2024

19 bAVim Fokus I September 2024 realistisch ist, kann über eine zeitlich befristete Finanzierung nachgedacht werden. Über entsprechende Finanzierungsprodukte wird eine abgekürzte Leibrente abgebildet. Soll die Rente dann eingestellt werden, würde die Zusage rechtzeitig auf eine Rentnergesellschaft ausgelagert werden. Anderenfalls tritt das Unternehmen in die Zahlung aus eigenen Mitteln ein und trägt damit praktisch das Langlebigkeitsrisiko des Verkäufers. Neue Möglichkeiten ergeben sich daneben durch die aktuelle Rechtsprechung des BFH. Danach ist es in bestimmten Grenzen möglich, für das Unternehmen tätig zu bleiben und dennoch Leistungen aus der Versorgungszusage zu beziehen. Gerade für GGF ist der Rentenbeginn oft kein punktuelles Ereignis, sondern umschreibt lediglich einen – mehr oder weniger langen – Übergangszeitraum. Eine Übertragung der Versorgungsverpflichtung von dem Unternehmen auf eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds sind ebenfalls Möglichkeiten, die Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Die Vorteile liegen u.a. darin, dass sich die Nachfolgeverhandlungen ausschließlich auf das operative Geschäft beschränken und der Unternehmer einen (ausreichenden) Insolvenzschutz erhält. Je nach Durchführungsform wird der Nachfolger einen Abschlag beim Kaufpreis vorsehen, wenn er Kosten für Administration, Insolvenzschutz oder Nachhaftungsrisiken zu tragen hat. Sofern die Nachfolge des Unternehmens durch ein Familienmitglied erfolgt, kann die Direktzusage auch für eine erbschaftsteuerliche Gestaltung genutzt werden. Fazit Klar ist: Je besser die Zusage ausfinanziert ist, umso weniger wird die Zusage zum Thema in der Unternehmensnachfolge. An der Ausfinanzierung haben beide Seiten Interesse. Der Verkäufer, weil seine Altersversorgung damit unabhängig vom Unternehmen wird, und der Nachfolger, weil damit das Unternehmen unabhängig von der Altersversorgung wird. Wie man sieht, gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Gestaltung. Richtig gehandhabt ist die bAV keine Belastung für das Unternehmen, sondern ein flexibles und rentierliches Vorsorgeinstrument, das bedarfsgerecht auf die Situation des Unternehmens angepasst werden kann. In Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater und der Heubeck AG betrachten wir alle rechtlichen Bereiche (Steuer-, Gesellschafts-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht), bieten umfassende Lösungskonzepte von Produktlösungen über den Wechsel des Durchführungsweges (Unterstützungskasse oder Pensionsfonds) und versicherungsmathematische Bewertungen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTU5MDE=