bav_02-2024

14 bAVim Fokus I September 2024 2. Kongruent rückgedeckte Pensionszusage (Wertpapiergebundene Versorgungszusage, § 253 Abs.1, S.3 HGB) Der Durchführungsweg der Pensionszusage ist eine sehr flexible Form der bAV. Es sind sowohl Einmalbeiträge (Bsp.: Tantieme) als auch wiederkehrende Beiträge in verschiedenen Intervallen und Höhen möglich. Damit kann der Unternehmer je nach Geschäftserfolg seine eigene Altersversorgung ausrichten. Das Unternehmen muss die Pensionsverpflichtung passivieren und generiert über die Zuführung zur Rückstellung einen steuerrelevanten Personalaufwand. Gleichzeitig ist die kongruente Rückdeckung zur Finanzierung der zukünftigen Leistungen als Planvermögen in der Bilanz zu aktivieren. Bei entsprechender Gestaltung weist die Handelsbilanz Aktiv- und Passivwert in gleicher Höhe aus. Gemäß dem Saldierungsgebot (§ 242, Abs.2, S.2 HGB) werden Aktiv- und Passivwert gegeneinander verrechnet, so dass in der Handelsbilanz keine Pensionsverpflichtungen ausgewiesen werden. Die Saldierung ist lediglich im Anhang anzugeben. Positiver Nebeneffekt Durch die Saldierung der Passiv- und Aktivwerte kommt es zu einer Bilanzverkürzung, die in der Regel positive Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote mit sich bringt. Dies kann beispielweise das Rating positiv beeinflussen. SV Unterstützungskasse Beiträge Versicherungsleistungen Verpfändung Zuwendungen Versorgungsleistungen Versorgungszusage GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer (versicherte Person) Versicherungsnehmer + Bezugsberechtigter Rückdeckungsversicherung der SV SparkassenVersicherung Verpfändung Beiträge Pensionszusage GmbH (Versicherungsnehmer) Gesellschafter-Geschäftsführer (versicherte Person) Versicherungsleistungen Rückdeckungsversicherung der SV SparkassenVersicherung

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