bav_02-2024

13 bAVim Fokus I September 2024 Weiterer Ausbau der Versorgung Nutzen Sie in dieser Phase die Möglichkeit, die bestehende Versorgung an die aktuellen Lebensumstände und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens anzupassen. Zusätzlich können Sie die erreichten Versorgungsanwartschaften jetzt noch rechtzeitig gegen mögliche Insolvenz absichern. Damit transferieren Sie als GGF Teile des Firmenvermögens bereits heute steuerfrei ins Privatvermögen und schützen es vor dem Zugriff Dritter (Gläubiger, Insolvenzverwalter, Bank). Besondere Wartezeiten, die in der Existenzgründungsphase die Einrichtung einer bAV deutlich einschränken, sind in dieser Phase üblicherweise erfüllt. Die Umsetzung weiterer Versorgungsbausteine ist somit leicht zu realisieren. Hierfür bieten sich weitere Durchführungswege an, insbesondere  die rückgedeckte Unterstützungskasse und  die Pensionszusage mit kongruenter Rückdeckungsversicherung. Ergänzende Durchführungswege derbAV 1. Rückgedeckte Unterstützungskasse Die Unterstützungskasse ist eine steuerlich anerkannte Versorgungseinrichtung, die die Abwicklung für Beitragszahlung und Leistungserbringung organisiert. Die Firma leistet Vorsorgebeiträge an die Unterstützungskasse, diese wiederum legt das Geld bei einer Versicherung zur Deckung der Versorgungsleistungen an. Die Versorgungsleistungen werden von der Unterstützungskasse an den Arbeitgeber geleistet, können allerdings auch auf Wunsch des Arbeitgebers direkt an den Versorgungsberechtigten ausgezahlt werden. Die Höhe der Dotierung (Beitragsleistung) an die Unterstützungskasse ist steuerlich nicht limitiert, lediglich bei den Versorgungsleistungen sind steuerliche Höchstgrenzen zu berücksichtigen (§ 2 KStDV 1994). Diese sind bei großen Gruppenunterstützungskassen, wie der ÖBAV Unterstützungskasse e.V., außer Acht zu lassen. Wesentlicher Vorteil dieses Weges Eine Bilanzberührung im eigenen Unternehmen („Trägerunternehmen“) findet nicht statt, die Beitragsleistung ist in vollem Umfang als Personalaufwand steuerlich abzugsfähig. Zusätzliche Leistungsbausteine, wie Berufsunfähigkeit und/oder Hinterbliebenenrente, können ebenfalls eingeschlossen werden. Die Altersleistung kann als lebenslange Rente oder auch als einmaliges Versorgungskapital geleistet werden. Die rückgedeckte Unterstützungskasse hat sich als idealer Durchführungsweg für den kontinuierlichen Aufbau einer steuerlich geförderten Altersversorgung für den GGF einer Kapitalgesellschaft erwiesen. Durch eine frist- und formgerechte Verpfändung wird der Insolvenzschutz der eingebrachten Mittel sichergestellt. Ein wichtiger Hinweis: Der Erfolg des Gründers oder bisherigen Eigentümers ist keine Garantie für den Erfolg des Nachfolgers. Gerade deshalb sollte der Unternehmer seine Versorgung vom weiteren Schicksal der Gesellschaft entkoppeln, um beruhigt loslassen zu können.

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