bav_01-2024

7 bAVim Fokus I Mai 2024 Betriebliche Altersversorgung Mit dem Begriff "betriebliche Altersversorgung" ist eine zusätzliche, in der Regel freiwillige und kapitalgedeckte Zusatzversorgung gemeint. Zulässige Anbieter sind gemäß § 6 TV-EUmw/VKA die Sparkassen Finanzgruppe, die Zusatzversorgungskassen, sowie die Kommunalversicherer. 1Bedeutung und Vorteile der SparkassenKommunalrente Im Vergleich zu individuellen privaten Vorsorgeplänen bietet die ergänzende kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung meistens bessere Konditionen und ist schlank in der Verwaltung. Die Mitarbeitenden profitieren bei der bAV zudem von der kollektiven Verhandlungsmacht ihres Arbeitgebers. Vorteilhafte Konditionen und niedrigere Verwaltungskosten führen zu einer höheren Rendite. Kommunale öffentliche Arbeitgeber positionieren sich mit einer bAV als verantwortungsbewusster und fürsorglicher Dienstherr. Für den kommunalen öffentlichen Dienst hat die SV SparkassenVersicherung in enger Abstimmung mit den Arbeitgeberverbänden ein attraktives Angebot rund um die bAV für deren Beschäftigte erstellt. 2Entgeltumwandlung – ein effektiver Weg zur Schließung der Rentenlücke Besonders effektiv lässt sich die Rentenlücke über die Entgeltumwandlung schließen. Hierbei fließt ein Teil des Bruttogehalts vor Steuern in die Altersvorsorge. Der Staat fördert dies über eine Ersparnis bei den Steuer- und Sozialabgaben. Netto „zahlt“ der Beschäftigte somit nur einen Bruchteil dessen, was als Beitrag in die Altersvorsorge fließt. Die Entgeltumwandlung bietet somit eine steuereffiziente Möglichkeit, langfristig Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Komplizierte und aufwendige Eintragungen bei der Steuererklärung sind nicht notwendig. Die Förderung erfolgt direkt mit der Lohnabrechnung.

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