bav_01-2024

6 bAVim Fokus I Mai 2024 Obwohl Angestellte im kommunalen öffentlichen Dienst neben der gesetzlichen Altersrente Leistungen der Zusatzversorgungskasse beziehen, klafft im Alter eine Versorgungslücke! Deshalb empfehlen wir jedem Arbeitgeber im kommunalen öffentlichen Dienst, den Angestellten eine ergänzende kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung anzubieten. Denn die bietet einerseits attraktive Gestaltungsmöglichkeiten und stellt andererseits einen leistungsstarken Baustein im Aufbau einer zukunftsfähigen Altersvorsorge dar. MITDER SPARKASSENKOMMUNALRENTE VERSORGUNGSLÜCKEN GESCHICKT SCHLIESSEN

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