bav_01-2024

4 bAVim Fokus I Mai 2024 1. Die aktuelle Ausgangslage Die Altersvorsorge im kommunalen öffentlichen Dienst besteht von Arbeitgeberseite in der Regel aus zwei Bausteinen: Baustein 1: Gesetzliche Rente (GRV) Die Leistungen der GRV sind umlagefinanziert und damit in Bezug auf ihre Höhe in besonderem Maße von der demografischen Entwicklung abhängig. Aktuell finanzieren rund zwei Beitragszahler einen Rentenbezieher. Zukünftig wird einem Rentenbezieher nur ein Beitragszahler gegenüberstehen. Dies wird unwillkürlich zu weiteren Einschränkungen des Rentenniveaus führen. Baustein 2: Zusatzversorgung (ZVK) Die Zusatzversorgungskasse wird in den alten Bundesländern hauptsächlich über eine Umlage finanziert: vorrangig vom Arbeitgeber und nur zu einem kleinen Teil vom Arbeitnehmer. Allerdings nutzen die kommunalen Zusatzversorgungskassen einen 100-jährigen Deckungsabschnitt, durch den sie bereits seit Jahren finanziell vorsorgen, um das Beitragsniveau stabil zu halten. In den neuen Bundesländern wird mit dem Kapitaldeckungsverfahren bei den Zusatzversorgungskassen der größere Teil der Renten finanziert. Der Paradigmenwechsel hin zu einer nachgelagerten Besteuerung der Versorgungsbeiträge und Altersleistungen führt zu einer Ausweitung der Rentenlücke. Für jeden Jahrgang sinkt aufgrund des immer höheren Besteuerungsanteils der Nettoanteil der eigenen Rente. Dies gilt sowohl für die Renten der GRV als auch der ZVK. 2. Die Versorgungssituation im kommunalen öffentlichen Dienst im Vergleich zur freien Wirtschaft Dank der zusätzlichen Rente aus der ZVK genießen die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst eine bessere Absicherung im Alter. Denn die ZVK-Zahlungen ergänzen die gesetzliche Altersrente. Im Gegensatz zur privaten Wirtschaft, wo häufig nur die gesetzliche Rente als Grundversorgung existiert, stellt die Zusatzversorgung im kommunalen öffentllichen Dienst einen deutlichen Vorteil dar. Sie bildet eine wichtige Säule der Altersvorsorge und reflektiert das Engagement kommunaler öffentllicher Arbeitgeber für ihre Angestellten. Wie hoch sind die Altersbezüge im kommunalen öffentlichen Dienst? Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg prognostiziert für Beschäftigte mit einem Entgelt in Höhe von 45.358 Euro (Durchschnittsentgelt von Beschäftigten über alle Branchen gemäß Deutscher Rentenversicherung Bund) bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren eine Zusatzversorgung von aktuell 710,04 Euro monatlich. Hinzu kommen die Bezüge aus der gesetzlichen Altersrente: Die sogenannte Standardrente der Deutschen Rentenversicherung liegt seit Juli 2023 bei 1.692 Euro (alte Bundesländer) monatlich. Aber Achtung: Diese Standardrente unterstellt, dass eine Person 45 Jahre lang das statistische Durchschnittsentgelt bezogen hat, das in 2024 (vorläufig) bei 45.358 Euro liegt. Ein Großteil der Beschäftigten wird diese Altersrente nicht erzielen, da weniger als 45 Jahre eingezahlt wurde oder das Entgelt in einigen Jahren unter dem Durchschnittsentgelt lag. Das zeigt sich auch in der Statistik: So zahlte die Deutsche Rentenversicherung Bund in 2022 durchschnittlich netto vor Steuern (nach Abzug des KVdR-/ PVdR-Beitrags) nur eine Altersrente von 1.054 Euro aus. Dabei gibt es gerade in den alten Bundesländern einen großen Unterschied zwischen Männern (1.279 Euro mtl.) und Frauen (789 Euro mtl.). Beschäftigte Mit dem Wort „Beschäftigte“ sind in diesem Magazin immer alle Angestellten im kommunalen öffentlichen Dienst gemeint. Beamte werden nicht angesprochen, da sie mit einer Pension eine andere Art der Altersversorgung erhalten.

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