bav_01-2024

23 Das heißt, neben dem Aufbau einer zusätzlichen Altersabsicherung war Ihnen das Thema Berufsunfähigkeitsschutz wichtig? Donath: Ganz genau. Wir schätzen es sehr, dass wir den Beschäftigten jetzt im Rahmen der Sparkassen-Kommunalrente einen erleichterten Zugang zum Berufsunfähigkeitsschutz bieten können. So profitieren die Beschäftigten bis zum vollendeten 50. Lebensjahr von der vereinfachten Gesundheitsprüfung. Zudem konnte zugunsten der Beschäftigten, die eine Absicherung der Berufsunfähigkeit durch Entgeltumwandlung nutzen, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nach oben verhandelt und verdoppelt werden. Nunmehr kann die Berufsunfähigkeit mit einer Rente von bis zu 24.000 Euro pro Jahr abgesichert werden. Und das zu Beiträgen, die durch die Entgeltumwandlung wesentlich günstiger sind, als wenn die Beschäftigten sich individuell entsprechend absichern würden. Spielt die Sparkassen-Kommunalrente für Sie auch bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung eine Rolle? Donath: Auf jeden Fall. Der kommunale öffentliche Dienst wird so sicherlich attraktiver. Denn mit der SparkassenKommunalrente können die kommunalen Arbeitgeber Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten. Gerade im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft können wir so ein attraktives Angebot machen. Gibt es denn schon ein Feedback seitens der Mitglieder des KAV Baden-Württemberg? Donath: Bisher gibt es überwiegend nur positive Rückmeldungen. Über 40 Kommunen haben konkrete Nachfragen gestellt. Immer mehr Bürgermeister fragen sich, ob die Sparkassen-Kommunalrente nicht auch für ihre Kommune etwas ist und wie das Ganze dann in der Praxis funktioniert. Bei der Implementierung und Detailfragen bietet Ihnen bzw. den Mitgliedern die SV bAV Consulting GmbH Unterstützung an, oder? Donath: Ganz richtig. Das Thema Entgeltumwandlung ist ja durch die besondere Vorsorgesituation im kommunalen öffentlichen Dienst mit den Zusatzversorgungskassen nicht ganz so trivial. Da ist das Fachwissen der SV ungemein wertvoll. Aber auch die Frage des geeigneten Durchführungswegs – Direktversicherung oder Unterstützungskasse – gilt es, individuell zu prüfen. Die Prüfung und auch die Beratung der Beschäftigten übernimmt für uns die SV bAV Consulting GmbH, die über die entsprechende Expertise verfügt. Kampp: Bei den unteren Entgeltgruppen empfiehlt sich die Direktversicherung. Doch bereits ab einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro ist es angebracht, die Wechselwirkung im Hinblick auf die Zusatzversorgungskassen zu prüfen, was wir dann individuell auch machen. So erfolgt über die Regionalteams der SV bAV Consulting GmbH eine Beratung, die sicherstellt, dass die Beschäftigten und somit auch die kommunalen öffentlichen Arbeitgeber eine optimale Lösung bekommen. Erfahrungsgemäß ist übrigens bei einem Jahreseinkommen ab etwa 55.000 Euro die Unterstützungskasse der passende Durchführungsweg. Welche Erwartungen und Ziele haben Sie hinsichtlich der SparkassenKommunalrente für die Zukunft? Donath: Ich hoffe, dass die kommunalen Arbeitgeber und deren Beschäftigte die Sparkassen-Kommunalrente als wichtigen Baustein für eine Zukunftsabsicherung erkennen und dies ein Standardmodell wird. Denn dem demografischen Wandel können wir uns nicht entziehen. Mit der Sparkassen-Kommunalrente haben wir nun das passende Instrument, um Versorgungslücken im Alter und bei einer möglichen Berufsunfähigkeit aufzufangen. Vielen Dank für das Gespräch! „Die Perspektive für den kommunalen öffentlichen Dienst heißt Sparkassen-Kommunalrente. Hierbei ist für die zukunftssichere Entwicklung die positive Unterstützung derVerbände und Spitzengremien elementar.“ Uwe Kampp, SV bAV Consulting GmbH

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