14 bAVim Fokus I Mai 2024 Betriebliche Altersversorgung im Licht des Vergaberechts: (K)EINE FRAGE DES ANBIETERS In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Entgeltumwandlung überhaupt ausgeschrieben werden muss. Wenn das voraussichtlich hinzukommende Beitragsvolumen in dem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von vier Jahren unter dem sogenannten Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge (2024: 221.000 Euro) liegt, gilt ausschließlich die tarifvertragliche Anbieterbeschränkung. Eine freie Vergabe ohne Rücksicht auf diese tarifvertragliche Regelung scheidet aus. Übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, muss der Auftrag ausgeschrieben werden. Ist der Auftragswert nicht bekannt, muss er individuell geschätzt werden. Dies wird bei der Entgeltumwandlung nötig sein, da der Arbeitgeber die Beteiligungsquote und Beitragshöhe am Anfang des Vierjahreszeitraums nicht zuverlässig kennen kann. Kommunale öffentliche Arbeitgeber haben eine Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse oder Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe durchzuführen. Das ist so im Tarifvertrag geregelt. Gäbe es das europäische Vergaberecht nicht, wäre die Regelung im Tarifvertrag abschließend. Der europäische Gerichtshof hat jedoch bereits vor über zehn Jahren entschieden, dass auch tarifvertragliche Regelungen nicht über dem Vergaberecht stehen und auch die Entgeltumwandlung grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist. Aber wann genau ist die Ausschreibung vorzunehmen und was ist bei der Ausschreibung zu beachten?
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